Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.

    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.

    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Geldschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.

    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen niemals einfach Werbung ohne ähnliches zukommen lassen.


































    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Häufige Fragen - FAQ

    Hier finden Sie häufige Fragen, die uns regelmäßig in ersten Beratungs­gesprächen oder im späteren Entschuldungs­prozess von unseren Mandanten gestellt werden.

    Das Ziel von AdvoNeo ist die Verhinderung Ihrer Privat­insolvenz. So können Sie Ihre persönliche Freiheit erhalten, da kein Insolvenz­verwalter Sie über­wacht und Ihre Finanz­notlage nicht öffentlich gemacht wird.

    Die Schuldnerberatung sorgt durch Verhandlungen dafür, dass Sie für sich tragbare Raten zahlen und kann Ihnen in der Regel eine geringere Schuld­summe heraus­handeln. Sie müssen weniger Angst vor den Gläubigern haben, da AdvoNeo sich mit diesen aus­einander­setzt und Ihnen durch die geringeren Raten die Rück­zahlung wieder möglich ist.

    Und wenn Sie Fragen zu Fristen, Abläufen oder anderen Themen haben, haben Sie einen Ansprech­partner, den Sie täglich erreichen können, ohne dass Sie einen Termin ver­einbaren müssen.

    Bei öffentlichen Beratungs­stellen müssen Sie eine lange Wartezeit in Kauf nehmen. Dass man auf Termine ein halbes bis ein Jahr warten muss, ist normal. In dieser Zeit wächst der Schulden­berg immer weiter und das Risiko einer Privat­insolvenz steigt. Eine anwaltliche Schuldner­beratung wird sofort für Sie tätig.

    Öffentliche Schuldner­beratungs­stellen sind meist aus­schließlich für Ange­­legenheiten von Privat­personen zuständig, nicht für Selbst­ständige. An AdvoNeo als anwaltliche Schuldnerberatung kann sich jeder wenden.

    In öffentlichen Beratungs­stellen werden Sie von Fach­kräften unter­schiedlicher Richtungen (Sozialarbeit, Rechts­wissenschaft, Ökonomie und Bankwesen) beraten. Dies kann dazu führen, dass Ihr Fall herum­gereicht wird oder etwas im Chaos der Kommunikation untergeht. Vor allem, weil der Andrang auf öffent­liche Beratungsstellen groß ist. Bei AdvoNeo werden sämtliche Bereiche Ihrer kaufmännischen und juristischen Fragen zu Schulden, Überschuldung und Insolvenz aus einer Hand in einer Kanzlei abgedeckt.

    Ja, Sie können sich das leisten. Denn wir ermitteln zu Beginn mit Ihnen zusammen eine für Sie tragbare monatliche Rate, die im Rahmen Ihrer finanziellen Möglich­keiten liegt. Dabei berechnen wir unser Honorar so mit ein, dass Sie keine zusätzliche Rate für das Anwaltshonorar zahlen müssen, sondern die Rate den gesamten Zeitraum der Entschuldung über wie vereinbart bleibt.

    Indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln und dadurch in der Regel Ihre Schuldsumme deutlich reduzieren und auch die monatlichen Raten deutlich verringern können, können wir eine finanzielle Entlastung für Sie erreichen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Kosten und Ratenhöhe.

    Ein großer Vorteil von AdvoNeo ist, dass wir bereits seit 1999 für unsere Mandanten kämpfen. Durch diese jahrelange Erfahrung kennen wir sehr viele Gläubiger und haben bei dem Groß­teil bereits feste Ansprech­partner, die uns kennen und wissen, dass AdvoNeo professionell und zuver­lässig arbeitet. Dadurch können wir schnelle und gute Ergebnisse für Sie erzielen.

    Als anwalt­liche Schuldnerberatung verfügen wir zudem über den nötigen juris­tischen Sach­verstand, um Sie souverän, kompetent und seriös zu vertreten.

    Wir schicken Sie auf keinen Fall einfach in die Privat­insolvenz, sondern setzen uns dafür ein, Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden zu ermöglichen.

    Unsere Gesprächszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

    Telefonnummer: 040 23 88 10 10

    Gerne können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder ein Fax schicken. Geben Sie darin bitte an, wann Sie erreich­bar sind und wir werden uns bemühen, Sie zu dieser Zeit zurück­zurufen.

    E-Mail Adresse: hilfe@advoneo.de
    Faxnummer: 040 23 88 10 17

    Sie können, müssen aber nicht zu uns ins Büro kommen. Wir sind bundes­weit tätig und nutzen alle gängigen Fern­kommunikations­möglich­keiten (Telefon, Telefax und E-Mail) für die persönliche Beratung unserer Mandanten. Egal, ob Sie uns besuchen oder wir miteinander telefonieren, immer findet ein sehr umfang­reiches Beratungs­gespräch statt, bei dem Ihre persönliche und finan­zielle Situation genau analysiert und die Vorgehens­weise auf Ihre individuellen Bedürfnisse abge­stimmt wird.

    Füllen Sie einfach unser kurzes Anfrage­formular Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen (rechts auf jeder Seite) aus. Wir werden uns daraufhin bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

    Am Anfang der Schulden­beratung übermitteln Sie Ihre Grunddaten (Kontakt­daten, Schuld­summe, Anzahl Gläubiger, Einkommen). Anschließend melden wir uns, in der Regel inner­halb eines Werk­tags, tele­fonisch bei Ihnen.

    In der Folge klären wir gemeinsam tele­fonisch oder in einem Gespräch in unserer Kanzlei mit Ihnen Ihre persön­liche Situation und welche Möglich­keiten der Ent­schuldung Sie haben. Vielleicht erfüllen Sie zum Beispiel die Voraus­setzungen für eine Entschuldung ohne Insolvenz in 3 Jahren.

    Nach diesem Gespräch wissen Sie genau über Ihre Chancen Bescheid. Nun wird Ihnen der Vertrag zugeschickt. Nachdem wir diesen unter­zeichnet zurück­erhalten haben, machen wir uns unver­züglich an die Arbeit und beginnen mit Ihrer Entschuldung.

    Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der Seite Ablauf Schuldnerberatung.

    Nein, es ist nie zu spät. Oft finden wir sogar heraus, dass aufgrund einer Lohnabtretung an den Gläubiger gezahlt wird, obwohl dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Auch kann nach­träglich in den Arbeits­vertrag aufge­nommen werden, dass eine Lohn­abtretung ausgeschlossen wird.

    Bei der Lohn­pfändung versuchen wir immer, diese für Sie aus­setzen zu lassen, indem wir mit dem ent­sprechenden Gläubiger in Verhandlung treten. Stimmt der Gläubiger zu, wird die Pfändung ausge­setzt und Sie zahlen Ihre Schulden mit einem Teil der für Sie trag­baren monatliche Rate zurück. Bei der Lohnpfändung ist es wichtig, dass es Ihnen trotz Pfändung möglich ist, eine monatliche Rate aufzu­bringen, mit der Sie die restlichen Gläubiger be­friedigen können.

    Da der Erlös bei einer Ver­steigerung meistens deutlich unter dem tatsäch­lichen Wert der Immobilie liegt, kann es durch die Ver­handlung mit der Bank gelingen, diese zu verhindern und eine wirtschaft­lichere Lösung zu finden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass wir Ihnen empfehlen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Situation besprechen und Ihnen erklären können, welche Möglich­keiten zur Verhinderung der Zwangs­versteigerung Ihrer Immobilie bestehen.

    Wenn die Bank den Vertrag für das Darlehen gekündigt hat, müssen Sie uns umgehend informieren, denn nun ist der Gesamt­betrag des Darlehens zur Rück­zahlung fällig. Eine Einigung mit der Bank ist aber immer noch möglich.

    Sie haben sich dazu ent­schlossen, Ihr Schulden­problem aktiv anzugehen. Damit AdvoNeo so schnell wie möglich tätig werden kann, werden Sie nach Beauf­tragung direkt zu Beginn gebeten, Kopien folgender Unterlagen (gerne auch per E-Mail oder Fax) zuzusenden:

    • Ein Schreiben mit Anschrift, Akten­zeichen und Konto­nummer jedes Gläubigers
    • Gehaltsnachweis
    • Nur wenn etwas pfändbar ist, den Arbeits­vertrag

    Sie benötigen für den Start Ihrer Entschuldung gar nicht so viele Unter­lagen. Das Schreiben mit Anschrift, Akten­zeichen und Konto­nummer von jedem Ihrer Gläubiger können Sie selbst zusammen­stellen. Nutzen Sie zum Beispiel ein Word-Dokument am Computer oder schreiben Sie die Angaben leserlich auf Papier. Die Daten dazu finden Sie auf den ent­sprechenden Gläubiger­schreiben.

    Den Gehalts­nachweis können Sie bei Ihrem Arbeit­geber erfragen. Und falls Sie Ihren Arbeits­vertrag mit­schicken müssen, haben Sie diesen in Ihren Unterlagen, sodass Sie lediglich eine Kopie anfertigen oder diesen ein­scannen müssen.

    In den ersten Beratungs­gesprächen möchten wir anhand Ihrer indivi­duellen Situation heraus­finden, welche Möglich­keiten der Entschuldung für Sie in Frage kommen. Wenn Sie die Fragen zu Ihrer Schuld­summe (inklusive Dispo), der Anzahl Ihrer Gläubiger und Ihrem Einkommen (auch Arbeits­losen­geld und Kinder­geld) beantworten können, brauchen Sie sich nicht weiter vorbereiten.

    Haben Sie uns beauftragt, gilt: Je schneller wir die Unterlagen zu Ihren Gläubigern bekommen, desto schneller können wir uns an die Arbeit machen. Sie sind gut vorbereitet, wenn Sie diese Infor­mationen griffbereit haben.

    Einen kompletten Überblick können Sie sich am besten verschaffen, wenn Sie Ihre Unterlagen und Briefe sortieren.

    Zudem können Sie einmal im Jahr Ihren SCHUFA-Auszug kostenlos beantragen. Die Zusendung dauert ca. 6-8 Wochen. Auch der Weg zu einem Amts­gericht (es muss nicht das sein, bei dem Sie gemeldet sind) hilft. Hier können Sie sich einen Auszug aus dem Schuldner­verzeichnis einholen. Sowohl der SCHUFA-Auszug als auch das Schuldner­ver­zeichnis enthalten jedoch lediglich Daten, die einge­tragen wurden oder bei denen ein Titel gegen Sie besteht. Das heißt, Sie enthalten nur selten eine voll­ständige Liste Ihrer Gläubiger.

    Wenn Sie AdvoNeo beauftragen möchten, ist es umso wichtiger, eine voll­ständige Übersicht Ihrer Schulden zu haben. Dass es nicht leicht ist, die Unterlagen durch­zugehen, verstehen wir. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie eine komplette Auflistung Ihrer Schulden erstellen, damit wir auch wirklich alle Gläubiger in Ihr Verfahren aufnehmen können. Nur so können Sie am Ende des Ent­schuldungs­prozesses vollkommen schulden­frei werden.

    In unserem Blogbeitrag "Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?", finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine Checkliste hierzu.

    Haben Sie AdvoNeo bereits beauftragt, sind wir der Ansprech­partner für Ihre Gläubiger. Das bedeutet, Sie sollten nicht direkt mit ihnen sprechen. Oft versuchen diese, Sie zu verun­sichern, um doch noch einen Teil ihrer Forderung zu bekommen. Nehmen Sie also entweder den Anruf nicht entgegen oder verweisen Sie auf uns, sodass der Gläubiger sich mit uns in Verbindung setzt.

    Wenn Sie uns beauftragt haben, dann müssen Sie nichts unter­nehmen. Mahn­schreiben sind Zahlungs­auf­forderungen. Diese brauchen Sie uns weder zuzu­senden noch müssen Sie uns über diese infor­mieren. Die meisten Gläubiger folgen einem automatischen Ablauf und versenden die Zahlungs­auf­forderungen, obwohl wir bereits mit ihnen in Verhandlung sind.

    Wenn Sie als unser/e Mandant/in einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungs­bescheid oder eine Klage bekommen, müssen Sie uns sofort informieren und uns das Schrift­stück (zusammen mit dem gelben Umschlag, auf dem das Zustell­datum vermerkt ist!) sofort zuschicken. Wir prüfen dann, welche Maß­nahme in Ihrem Fall sinnvoll ist und ergreifen diese.

    Haben Sie ein Schreiben vom Gerichts­vollzieher bekommen, schicken Sie uns eine Kopie so schnell wie möglich zu. Wir setzen uns mit dem ent­sprechenden Gläubiger in Verbindung und versuchen, den Termin aufheben zu lassen. Natürlich informieren wir Sie über den Ausgang des Gesprächs.

    Ja, es gibt die Möglichkeit einen Kredit trotz Schulden aufzunehmen. Einzelne Kreditgeber bieten Kredite ohne Bonitätsprüfung an. Da diese Kreditgeber aber bei geringer Bonität des Kreditnehmers ein hohes Risiko eingehen, sind diese Kredite durch sehr hohe Zinsen und Kreditausfallversicherungen in der Regel deutlich teurer als reguläre Kredite.

    Einen neuen Kredit aufzunehmen bedeutet somit, dass Sie weitere Schulden machen, um kurzfristig wieder Geld zur Verfügung zu haben. Wenn Sie hingegen monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung haben wollen und gleichzeitig Ihre Schulden tilgen möchten, statt neue Verpflichtungen einzugehen, ist die außergerichtlichen Schuldenregulierung der richtige Weg für Sie.

    Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Kredit trotz Schulden.


    Passende Antwort noch nicht gefunden?

    Wenn Sie eine andere Frage haben, die in der Liste der häufigen Fragen nicht aufgeführt ist, können Sie uns gerne während unserer Gesprächs­zeiten telefonisch und durch­gängig per Fax oder E-Mail kontaktieren.

    Telefon: 040 23 88 10 10
    Telefax: 040 23 88 10 17
    E-Mail:  hilfe@advoneo.de

    Gesprächszeiten:
    Mo - Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Fr           von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Inhaltliche FAQ (häufige Fragen) im AdvoNeo Ratgeber

    Diese FAQ Liste bezieht sich haupt­sächlich auf den Ablauf bei AdvoNeo und häufige Fragen unserer Mandanten. Wenn Sie sich für die FAQ inhalt­licher häufiger Fragen (zum Beispiel zur SCHUFA, Pfändung oder Miet­schulden) interessieren, können Sie diese auf der FAQ Seite im AdvoNeo Ratgeber nachlesen.