Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Tipps & Überschuldung » Erbschaft: Schulden inklusive – Vorsicht bei Annahme des Nachlasses





    22. Juni 2017 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Erbschaft: Schulden inklusive – Vorsicht bei Annahme des Nachlasses

    Die Erbschaft: Schulden gehören zum Nachlass

    Erbschaft Schulden inklusive

    Wenn ein Erbfall eintritt, sind oftmals viele Formalitäten zu erledigen. Auch der Nachlass muss geregelt werden. Unglücklicherweise bedeutet die Annahme einer Erbschaft nicht immer eine Mehrung des eigenen Vermögens. Im Gegenteil, nicht sorgfältig überprüfte Nachlassmassen können schnell zur Schuldenfalle werden, da man für die Verbindlichkeiten des Erblassers auch mit dem eigenen Vermögen haftet. Mitunter kann es bei komplizierten Vermögensverflechtungen schwierig sein, die tatsächlichen Verhältnisse zu ermitteln. Hier kann Sie die fachkundige Prüfung eines Anwalts davor bewahren, durch die Annahme einer Erbschaft Schulden zu machen und womöglich in eine Überschuldungssituation zu gelangen.

    Annehmen oder Ausschlagen – was Sie unbedingt beachten müssen!

    Ist der Erbfall eingetreten, muss eine Entscheidung bezüglich der Erbannahme getroffen werden. Der Gesetzgeber gesteht den Erben in der Regel sechs Wochen zu, um zu prüfen, ob mit der Erbschaft Schulden verbunden sind. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie bei einer Annahme für sämtliche Rechtspositionen des Erblassers einstehen müssen. Zur Erbschaften gehören nicht nur (eventuell marode) Immobilien oder Hypotheken, sondern gegebenenfalls auch vom Erblasser übernommene Bürgschaften oder noch ausstehende steuerliche Verpflichtungen. Deswegen gilt es zunächst sorgsam zu prüfen, ob sich hinter der Erbschaft Schulden verstecken. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kann Risiken genau einschätzen. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, bei Gericht die Nachlassverwaltung zu beantragen. Außer beim Tod des Ehepartners ist es nicht möglich, nach Ausschlagung lediglich seinen Pflichtteil zu beanspruchen.

    Die Erbschaft wurde bereits angenommen – was kann ich noch tun?

    Sollten Sie die Erbschaft bereits überstürzt angenommen haben und bereuen dies jetzt, sollten Sie nun keine Zeit verlieren. Grundsätzlich sind Sie berechtigt, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Dies wird laut Gesetz als Ausschlagung gewertet. Ein tauglicher Anfechtungsgrund muss dafür jedoch vorliegen. Hier kommen bestimmte Irrtümer oder die Annahme wegen Täuschung in Betracht. Wenden Sie sich in einem solchen Fall unbedingt an einen fachkundigen Anwalt, da bei der Anfechtung wichtige Details zu beachten sind, von denen die Wirksamkeit der nachträglichen Ausschlagung abhängt. Auch ist nach Annahme eine Beantragung einer Nachlassinsolvenz beim Amtsgericht möglich, um die eigene Vermögensmasse zu schützen. Was in Ihrem Fall sinnvoller ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte professionell beurteilt werden.

    Bleiben Sie nicht allein – es gibt sicher eine Lösung

    Egal ob Sie noch über eine Ausschlagung nachdenken, oder die Annahme rückgängig machen wollen, weil die Erbschaft Schulden enthält: In jedem Fall gilt es keine Zeit zu verlieren. Gerichte sind streng hinsichtlich der Einhaltung der Fristen. Auch sind sechs Wochen schnell verstrichen, wenn es darum geht „Papierberge“ zur Prüfung der Nachlassmasse zu untersuchen. Ein Anwalt hilft nicht nur, alle potentiellen Schuldenquellen zu erkennen und das Risiko von Bürgschaften und Nachzahlungen richtig einzuschätzen, sondern kann bei mehreren Erben auch vermittelnd tätig werden. In ohnehin schon schweren Zeiten des Verlustes kann ein neutraler Berater Unstimmigkeiten mildern und Unklarheiten direkt ausräumen.

    Durch Erbschaft Schulden gemacht und nun droht die Privatinsolvenz?

    Sollten Sie das Problem haben, dass Sie aufgrund der Annahme der Erbschaft Schulden bekommen haben und Ihnen nun sogar die Privatoinsolvenz droht, gilt es noch mehr, zügig zu handeln. Natürich ist es schwer, an Finanzen und Fristen zu denken, wenn Sie jemanden verloren haben. Dennoch können durch Untätigkeit und die Privatinsolvenz noch weitere Probleme auf Sie zukommen.

    Beim Versuch, eine Privatinsolvenz zu verhindern, können Ihnen sowohl die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen wie auch auf Schuldnerberatung spezialisierte Anwaltskanzleien helfen. Auf alle Fälle sollte das Ziel die Vermeidung einer Verbraucherinsolvenz sein, denn diese würde Ihnen Ihre Freiheiten entziehen. Wie das Verfahren zur Vermeidung durch Privatinsolvenz abläuft, können Sie auf der Seite "Ablauf der Schuldnerberatung" nachlesen.



    Autor

    AUTOR

    KATEGORIE    

    Tipps, Überschuldung

    VERÖFFENTLICHT SEIT