Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Insolvenz & Schuldnerberatung » In 3 Jahren schuldenfrei: So können Sie Ihre Schulden schnell abbauen





    17. August 2023 | 🕑 Lesezeit: 9 Minuten

    In 3 Jahren schuldenfrei: So können Sie Ihre Schulden schnell abbauen

    junge Frau mit Rechnung in der Hand macht sich Sorgen über Schulden

    Mit Schulden zu leben, kann im Alltag sehr belastend sein. Geht Ihnen das auch so? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Schulden schnell abbauen können. So können Sie bereits in 3 Jahren schuldenfrei sein, mit oder auch ohne Privatinsolvenz.



    Schuldenfrei in 3 Jahren: So funktioniert es

    der Experte Rechtsanwalt Bensch von AdvoNeo bei der Beratung einer Mandantin

    Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie nach 3 Jahren schuldenfrei werden können: die Verbraucher­insolvenz (auch bekannt als Privat­insolvenz) und der außer­gerichtliche Vergleich. Welcher Weg für Sie der sinnvollste ist, ist abhängig von Ihrer individuellen Situation. Die Beratung eines seriösen Experten kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.


    „In 3 Jahren schuldenfrei“ – warum genau in 3 Jahren?

    Viele Menschen haben bereits von der Verbraucher­insolvenz (umgangs­sprach­lich auch „Privat­insolvenz“) gehört, mit der man Schulden schnell abbauen und in 3 Jahren schuldenfrei sein kann. Nach diesen 3 Jahren verfallen durch das Restschuldbefreiungsverfahren alle restlichen Schulden, wenn man sich an gewisse Auflagen hält.

    Auch mit einem außergerichtlichen Vergleich ist es prinzipiell möglich, in 3 Jahren schuldenfrei zu werden – hier ist die genaue Dauer allerdings von diesen Faktoren abhängig:

    • der Schuldenhöhe und Anzahl der offenen Forderungen
    • wie weit die Gläubiger in den Verhandlungen bereit sind, die Schuldensumme zu senken
    • wie hoch die monatliche Rate ist, die Sie sich für die anschließende Rückzahlung der neu verhandelten Schuldensumme leisten können
    Rechtsanwalt Bensch steht vor Flipchart und erklärt, wie man Schulden loswerden kann

    Abhängig von Ihrer Situation könnten Sie sogar in weniger als 3 Jahren schulden­frei sein, z. B., wenn die Gläu­bi­ger auf einen Groß­teil der Schulden­summe verzichten oder Sie durch Ihr Einkommen einen höheren monatlichen Betrag zurückzahlen können.

    Können Sie sich nur sehr niedrige monatliche Raten leisten oder wollen Sie monatlich lieber mehr Geld zur freien Verfügung haben und wollen gleichzeitig die Insolvenz vermeiden, ist es übrigens auch möglich, einen längeren Rück­zahlungs­zeitraum auszuhandeln, z.B. über 4 oder 6 Jahre.

    Erfahren Sie mehr über Ihre Chance, mit AdvoNeo in 3 Jahren schuldenfrei zu werden.

    Möglichkeit 1: Mit der Privatinsolvenz in 3 Jahren schuldenfrei werden

    Formular Restschuldbefreiungs-Antrag an einer Pinnwand

    Die Verbraucher­insolvenz (umgangs­sprach­lich auch „Privat­insolvenz“) ist für viele Menschen die bekannteste Möglichkeit, ihre Schulden schnlel loszuwerden und nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Aber aufgepasst: Insolvenz anzumelden kann auch negative Konsequenzen mit sich bringen.

    In einigen Fällen, insbesondere wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erfolglos ist, kann eine Privatinsolvenz der richtige Weg sein, um durch das Rest­schuld-Befreiungs­verfahren in 3 Jahren schuldenfrei zu werden.


    Gesetzesänderung von 2020: Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens

    Gesetzesänderung Symbolbild: Waage und Richterhammer

    Im Jahr 2020 gab es eine Änderung im Insolvenzrecht, das es möglich gemacht hat, die Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen. Am 17.12.2020 trat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft.

    Das bedeutet also, dass in der Privatinsolvenz nach 3 Jahren alle restlichen Schulden verfallen und Sie schuldenfrei sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist allerdings, dass Sie als Schuldner den Auflagen in der Wohlverhaltensphase nachgekommen sind.



    Das sollten Sie noch wissen: vorerst ist diese Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens für Verbraucher, d. h. Privatpersonen, bis 2025 befristet. Ob dieses Gesetz entfristet wird, wird voraussichtlich im Juni 2024 ent­schie­den.


    Außerdem wurde durch die Verkürzung des Verfahrens die Sperrfrist für erneute Restschuldbefreiungsverfahren von 10 auf 11 Jahre erhöht. Eine erneute Privatinsolvenz ist also erst 11 Jahre nach Ende des vorherigen In­sol­venz­verfahrens möglich. Zusätzlich wurde die Dauer für ein erneutes In­sol­venz­verfahren auf 5 Jahre angehoben.

    Viele Schuldner erhoffen sich seit der Gesetzesänderung durch die Verkürzung auf 3 Jahre einen schnelleren Neustart für ihre Finanzen. Doch nicht jeder weiß von den weitreichenden negativen Kon­sequenzen einer Privatinsolvenz.

    Voraussetzungen und Konsequenzen der Privatinsolvenz

    Damit es erst möglich ist, Privatinsolvenz anzumelden, muss ein vorheriger Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern (außergerichtlicher Vergleich) fehlgeschlagen sein. Ist das der Fall, kann im Rahmen der Privatinsolvenz die Rest­schuld­befreiung beantragt werden.

    Symbolbild Privatinsolvenz: Geld in der Klemmzange, Taschenrechner und Rechnungen

    Voraussetzung für ein Rest­schuld­befreiungs­verfahren ist, dass Sie sich als Schuldner an gewisse Regeln halten. Dabei geht es um die sogenannten Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten, denen Sie nachkommen müssen – sie müssen sich also „wohl verhalten“. Denn genau darum geht es in der sogenannten Wohlverhaltensphase, die Teil des Insolvenzverfahrens ist. Nur, wenn Sie diesen Pflichten nachkommen, werden Sie nach 3 Jahren von allen Restschulden befreit.



    Pfändung Beispielbild: Haus, Auto, Geld und Schmuck können gepfändet werden

    Im Rahmen des Verfahrens der Privatinsolvenz müssen Sie mit dem Ihnen zugewiesenen Insolvenzverwalter kooperieren, auch bei der Pfändung. Der Insolvenzverwalter (früher „Treuhänder“) kann theoretisch alles pfänden, was für Sie nicht lebensnotwendig ist – dazu gehören Wertgegenstände, Autos, Immobilien, ihr pfändbares Einkommen, und, falls Sie im Zeitraum des Insolvenzverfahren etwas erben, 50% der Erbschaft. Das daraus erzielte Geld zahlt der Insolvenzverwalter nach einer von ihm berechneten Quote an die Gläubiger aus.

    Eine Übersicht darüber, welche fi­nan­ziellen Vermögenswerte gepfändet werden dürfen, erfahren Sie in unserem Lexikon-Beitrag „Was darf gepfändet werden und was nicht?“.



    Das kommt in der Privatinsolvenz inkl. Wohlverhaltensphase auf Sie zu:


    • Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bemühen, einer zumutbaren Arbeit nachzugehen oder zumindest einen Job suchen
    • In dieser Zeit dürfen Sie ohne triftigen Grund keine weiteren Schulden aufnehmen
    • Sie müssen Ihre gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Sie wird im Internet veröffentlicht
    • Informationen wie Umzüge und Adresswechsel müssen Sie den Behörden mitteilen
    • Ihr Arbeitgeber wird höchstwahrscheinlich über Ihre Privatinsolvenz informiert
    • Durch die Privatinsolvenz erhalten Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag, der erst 6 Monate nach Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht wird

    Wenn Sie die Wohlverhaltensphase mit all ihren Einschränkungen erfolgreich absolvieren, wird Ihnen nach 3 Jahren die Restschuld erlassen und Sie sind schuldenfrei.

    Grafik: Die Privatinsolvenz ist vor allem geeignet bei niedrigem Einkommen und vielen Gläubigern

    Wer eine Privatinsolvenz anmelden möchte, muss sich hierfür an sein zuständiges örtliches Insolvenzgericht (Amtsgericht) wenden. Eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann die oft aufwändige Vorbereitung auf den Insolvenzantrag für Sie beschleunigen.

    Eine Privat­insolvenz kann das Alltags­leben sehr ungemütlich machen und erschweren, nicht nur durch die jahre­langen fi­nan­ziellen Einschränkungen, sondern auch durch die Bekannt­machung Ihrer fi­nan­ziel­len Lage.

    Aus diesen Gründen ist es sinnvoll zu versuchen, eine ernsthafte außer­gericht­liche Eini­gung (außer­gericht­licher Ver­gleich) mit den Gläu­bigern zu erzielen. So können Sie die Privat­insolvenz vermeiden und Ihre finan­zielle Freiheit behalten – und auch auf diesem Weg können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein.



    Möglichkeit 2: Schulden schnell abbauen mit dem außergerichtlichen Vergleich

    Ein außergerichtlicher Vergleich ist das Ergebnis einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger. Bei der Einigung wird versucht, eine gemeinsame Lösung zu der Rückzahlung der Schulden zu finden, ohne dass es eine Zwangsvollstreckung oder ein Gerichts­verfahren gibt. Mit einem erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich kann eine Privatinsolvenz vermieden werden und Sie haben die Chance, Ihre Schulden schnell loszuwerden und in 3 Jahren schuldenfrei zu sein – vielleicht sogar noch schneller!

    Gesprächssituation bei der AdvoNeo Schuldnerberatung: Das Experten-Team plant den außergerichtlichen Vergleich

    Es gibt keine konkrete gesetzliche Regelung, wie ein außergerichtlicher Vergleich ablaufen muss – so kann beispielsweise die Schuldensumme neu verhandelt, und dabei oft gesenkt, werden. Außerdem wird in der Regel ein fester Zahlungsplan zur Rückzahlung der neu verhandelten Schuldensumme vereinbart.

    Weitere Informationen zum Ablauf einer außergerichtlichen Einigung finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum außer­gerichtlichen Vergleich.


    Dass ein Insolvenzverfahren vermieden wird, bedeutet auch, dass Ihre finanzielle Situation nicht öffentlich wird. Auch Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von Ihren Schulden. Und Sie werden nicht durch einen Insolvenzverwalter überwacht. So sparen Sie die Gerichtskosten und behalten Ihre finanzielle Freiheit.

    Vorteile und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs

    Als Privatperson kann es schwierig sein, erfolgreich einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen, denn die Verhandlungen mit den Gläubigern können langwierig und kompliziert sein. Aber ein außergerichtlicher Vergleich lohnt sichnicht nur, weil die Insolvenz vermieden werden kann. Für die Verhandlungen mit den Gläubigern bringt es viele Vorteile, wenn Sie sich an einen Experten, zum Beispiel einen Anwalt oder eine seriöse Schuldnerberatung wenden.

    Außergerichtlicher Vergleich: Vorteile und Nachteile. Die Vorteile überwiegen, finanzielle Freiheit wird behalten

    Darum lohnt sich ein außergerichtlicher Vergleich für Sie

    Grafik: außergerichtlicher Vergleich lohnt eher sich bei einem festen Einkommen und eher wenigen Gläubigern

    Besitzen Sie ein Haus oder ein Auto, das Sie gerne behalten möchten oder liegt Ihnen Ihre Privatsphäre in Bezug auf Ihre persönlichen Daten zu Ihren Finanzen am Herzen? Dann sollten Sie über einen außergerichtlichen Vergleich als Lösung Ihrer Schulden-Probleme nachdenken.

    Dass Sie Ihre finanzielle Freiheit behalten können, weil Ihr Einkommen und Ihre Vermögenswerte nicht von einem Insolvenzverwalter überwacht werden, ist nicht der einzige Pluspunkt des außergerichtlichen Vergleichs. Denn im Fall einer erfolgreichen Neuverhandlung der Schuldsumme können Ihre Schulden erheblich gesenkt werden!



    Anwaltliche Schuldnerberatung – Lassen Sie sich von Experten weiterhelfen

    Beratungsgespräch bei der AdvoNeo Schuldnerberatung mit Rechtsanwalt Bensch

    Ein außergerichtlicher Vergleich bringt oft schwierige Verhandlungen mit den Gläubigern mit sich. Es ist ratsam, diese Verhandlungen seriösen und erfahrenen Fachleuten zu überlassen, zum Beispiel einem auf Schuldnerrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer anwaltlichen Schuldnerberatung.

    Mit rechtlichem Fachwissen, jahrelanger Erfahrung und viel Verhandlungsgeschick können unsere Experten von AdvoNeo in den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern die Schuldsumme oft stark reduzieren und außerdem z.B. einen festen Zahlungsplan für die verbliebene Schuldsumme mit Ihnen erarbeiten.


    Wir setzen uns dafür ein, für unsere Mandantinnen und Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, damit Sie bald schon in ein schuldenfreies Leben starten können.

    Eine anwaltliche Schuldnerberatung, so auch AdvoNeo, verlangt für die erbrachten Dienstleistungen ein Honorar. In den meisten Fällen gelingt es uns allerdings, die gesamte Schuldsumme für Sie so stark zu reduzieren, dass Sie letztendlich trotzdem deutlich weniger bezahlen müssen als zuvor.

    Foto: Kontaktieren Sie uns - AdvoNeo Mitarbeiterin im telefonsichen Beratungsgespräch

    Benötigen Sie Hilfe und Beratung auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben?

    In einem kostenlosen, telefonischen Erstgespräch beraten unsere Experten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und beantworten Ihre Fragen.


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