Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz & Schuldnerberatung & Überschuldung » Schulden in der Ehe: Das müssen Sie über Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und Privatinsolvenz wissen





    21. August 2023 | 🕑 Lesezeit: 9 Minuten

    Schulden in der Ehe: Das müssen Sie über Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und Privatinsolvenz wissen

    Brautpaar vor der Ehe: Schulden, Zugewinngemeinschaft und Ehevertrag. Alles, was Sie wissen müssen

    Schulden können im normalen Alltag schon eine große Belastung sein. Vor der Ehe, aber auch im Fall einer Privatinsolvenz oder Kontopfändung während der Ehe können Schulden zu einem Streitpunkt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Schulden vor und während der Ehe, bei einem gemeinsamen Konto und über Güterstände wie Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung wissen müssen.

    Wir beantworten u. a. folgende Fragen:




    Schulden vor der Ehe – haftet der Ehepartner?

    Paar bespricht Schulden vor der Ehe: wer haftet?

    Grundsätzlich haftet bei Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, nur derjenige, der die Schulden verursacht hat. Wenn Sie selbst vor der Ehe verschuldet sind, entstehen Ihrem Partner nach der Hochzeit dadurch keine Nachteile. Das bedeutet auch, dass Sie nicht für Schulden Ihres Ehepartners haftbar gemacht werden können, wenn diese vor der Eheschließung entstanden sind.



    Sie können Ihren Partner auch heiraten, wenn Sie verschuldet sind. Ihre Schulden gehen nicht auf Ihren Partner über.

    Trotzdem gilt: wer heiratet, geht eine Gemeinschaft fürs Leben ein. Auch bei getrennten Konten ist man finanziell füreinander verantwortlich. Laut BGB müssen beide Ehegatten mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen ihren Beitrag dazu leisten, die gemeinsame Familie zu unterhalten. Vor und während der Ehe ist das für die meisten Menschen kein Problem – im Falle einer Trennung oder Scheidung kann es dadurch allerdings Konsequenzen geben, z.B. durch Zahlungen von Ehegattenunterhalt. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Blogbeitrag „Schulden nach der Ehe“.

    Wer hoch verschuldet ist, kann indirekt auch für den Partner Nachteile mit in die Ehe bringen – zum Beispiel, wenn nach der Hochzeit ein gemeinsamer Kredit für ein Haus aufgenommen werden soll. Um negative Überraschungen und mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten beide Partner vor der Eheschließung offen über ihre finanzielle Situation reden und sich gegebenenfalls Hilfe suchen, um die Schuldensituation rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

    Heiraten trotz Privatinsolvenz

    Verlobtes Paar in Privatinsolvenz, das trotzdem heiraten möchte

    Sie können Ihren Partner auch dann heiraten, wenn Sie gerade eine Privat­insolvenz durchlaufen. Niemand darf Ihnen verbieten, zu heiraten, auch nicht das Insolvenz­gericht oder Ihr Insolvenz­verwalter.

    Allerdings gibt es finanzielle Ein­schränkungen, da Sie während der Wohl­ver­haltens­phase in der Privat­insolvenz keine neuen Schulden aufnehmen dürfen. Auf eine Luxus-Hochzeit und extra­vagante Flitter­wochen müssen Sie also wahr­scheinlich ver­zichten.


    Die Privat­insolvenz gilt nur für denjenigen, der sie beantragt hat – Ihr Ehepartner ist nicht direkt betroffen. Achten Sie aber unbedingt auf getrennte Konten, wenn Sie heiraten, damit das Vermögen Ihres Partners nicht angetastet werden kann. Ein gemeinsames Konto kann bei Überschuldung zu unangenehmen Konsequenzen führen.

    Wenn Sie heiraten, steigt üblicherweise Ihr pfändungs­freies Einkommen, da Sie i.d.R. Ihrem Ehepartner gegenüber unterhalts­pflichtig sind, sofern Ihr monatliches Einkommen höher ist als das Ihres Partners. Mit unserem kostenlosen Pfändungsrechner können Sie prüfen, um wieviel Ihr pfändungs­freier Betrag in der Ehe steigt.

    Schulden in der Ehe

    Info-Grafik Haftbarkeit in der Ehe: Ehepartner haften für Schulden der Ausgaben des alltäglichen Bedarfs, nicht aber für Luxus-Ausgaben

    Wer in der Ehe für welche Ausgaben oder Schulden des Partners haftbar gemacht werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob man in einer Zugewinn­gemein­schaft oder einen lebt oder einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder Güter­gemein­schaft geschlossen hat. In der Regel gilt aber: es gibt nur wenige, rechtlich begrenzte Fälle, in denen Sie für die Schulden Ihres Ehepartners haften.

    Beide Ehepartner sind laut § 1357 BGB berechtigt, für den jeweils anderen kleinere Anschaffungen des alltäglichen Bedarfs im Rahmen Ihres gemeinsamen Lebens­standards zu tätigen. Dies gilt allerdings nicht für getrennt lebende Ehe­partner. Für Anschaffungen wie u. a. Lebens­mittel, Haus­halts­gegen­stände, aber auch Kleidung und Einrichtungs­gegen­stände haften beide Ehe­partner.



    Ausgenommen von dieser Regel sind Luxus­gegen­stände wie z.B. Antiquitäten oder teurer Schmuck. Eine weitere Ausnahme sind Miet­verträge, die nur ein Ehepartner unterzeichnet hat: Es haftet nur die Person, die den Vertrag unterschrieben hat (Urteil vom Landgericht Berlin, 15.06.2004, Az. 63 S 237/03).

    Für darüber­hinaus­gehende Vermögens­werte unterscheidet der Gesetzgeber zwischen 3 verschiedenen Güterstand-Arten: der Zugewinn­gemein­schaft, der Güter­trennung und der Güter­gemein­schaft.

    Zugewinngemeinschaft


    Info-Grafik Zugewinn­gemeinschaft: Vermögen und Schulden vor, während und nach der Ehe.

    Im Regelfall leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinn­gemeinschaft, solange sie nicht in einem Ehe­vertrag etwas anderes vereinbart haben (§ 1363 BGB). Ihr eigenes Vermögen, das Sie bereits vor der Hochzeit hatten, wird durch die Ehe­schließung nicht zum gemeinsamen Vermögen.

    Das Gleiche gilt für Schulden: wenn Sie vor der Ehe­schließung Schulden hatten, werden diese nach der Hochzeit nicht zu gemeinsamen Schulden.

    Anders ist es bei Vermögen und Schulden, die nach der Eheschließung, also in der Ehe, entstehen. Diese gelten als gemeinsames Vermögen, bzw. gemeinsame Schulden.

    Im Falle einer Scheidung oder auch im Todesfall kann es zu einem Zugewinn­aus­gleich kommen, bei dem das Vermögen auf die beiden Ehepartner aufgeteilt wird, genau wie die Schulden.



    Es ist ein Irrglaube, dass in einer Zugewinn­gemeinschaft das vorher getrennte Vermögen nach der Eheschließung beiden Partnern gemeinsam gehört!


    Ehevertrag mit Güter­trennung

    Der Güterstand der Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden. Güter­trennung bedeutet, dass Sie als Ehepartner im Fall einer Scheidung nicht nur das Vermögen behalten, das Sie vor der Ehe­schließung hatten, sondern auch alles, was Sie während der Ehe hinzugewonnen haben – das gilt natürlich auch für Schulden. Letztendlich bringt die Güter­trennung also erst zum Ende der Ehe spürbare Konsequenzen mit sich.

    Info-Grafik Schulden in der Ehe: Gütertrennung, Schulden und Vermögen

    Die Eigentums­verhältnisse können bei einer Güter­trennung in der Ehe nur durch aktive Handlungen, wie zum Beispiel das Eintragen beider Partner in das Grundbuch einer Immobilie, beeinflusst werden.

    Wenn Sie sich für die Güter­trennung entschieden haben, gibt es auch keinen Zugewinn­ausgleich nach der Scheidung. Allerdings schließt die Güter­trennung nicht sämtliche Ansprüche Ihres Partners aus: zum Beispiel bleiben mögliche Unterhalts­zahlungen oder Anspruch auf Ausgleich bei gemeinsamem Eigentum bestehen.



    Ehevertrag mit Gütergemeinschaft

    Info-Grafik Gütergemeinschaft, Aufteilung des Vermögen und der Schulden in der Ehe bei Ehevertrag

    Die Güter­gemein­schaft ist wie die Gütertrennung ein Güterstand, der in einem notariellen Ehevertrag vereinbart wird. Durch die Güter­gemein­schaft können beide Ehepartner über das gesamte Vermögen verfügen. Sie haften aber auch gemeinsam für alle Schulden.

    Die Güter­gemein­schaft ist aus juristischer Sicht deutlich komplizierter als die anderen Güterstände, da es aufgrund der unter­schied­lichen Aus­gestaltung der Verein­barung viele ver­schiedene und unter­schied­lich zu behan­delnde Vermögens­massen geben kann.

    Auch in Fragen der Haftung kann die Güter­gemein­schaft durchaus kompliziert sein. Verursacht ein Ehepartner zum Beispiel einen Unfall, für den die Versicherung nicht aufkommt, kann, je nach den Vereinbarungen im Ehevertrag, auch der Partner voll haftbar gemacht werden. Ein Haftungs­ausschluss kann sicher­stellen, dass die Eheleute nicht in jeder Situation füreinander eintreten müssen.

    Schulden bei einem gemeinsamen Konto in der Ehe – haften beide Partner?

    Ehepaar mit gemeinsamem Konto sitzt vor Laptop und diskutiert Schulden

    Ein gemeinsames Konto kann für Ehepartner im Alltag sehr praktisch sein. Wenn Sie aber überschuldet sind und eine Konto­pfändung droht, kann theoretisch das gesamte Vermögen auf dem Konto gepfändet werden – das betrifft dann beide Partner gleichermaßen. Für Gemeinschaftskonten gilt außerdem die Pfändungs­frei­grenze nicht, die auf einem P-Konto zumindest einen Teil Ihres Vermögens schützen könnte.

    Aus diesem Grund sollten Sie getrennte Konten einrichten, wenn Sie oder Ihr Partner überschuldet sind, insbesondere auch im Fall einer Verbraucher­insolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz). So können Sie vermeiden, dass die Pfändung beide Partner betrifft. Außerdem ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe eines Experten zu suchen, wenn Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Situation zurückgewinnen möchten.

    Sind Sie oder Ihr Partner überschuldet, sind getrennte Konten wichtig. Sonst kann bei einer Konto­pfändung das gemeinsame Vermögen beider Partner eingezogen werden!

    Sie wollen Ihre Schulden loswerden? Wir können helfen

    AdvoNeo Mitarbeiterin im Beratungs­gespräch. AdvoNeo hilft bei Problemen mit Schulden.

    Wenn Sie befürchten, dass Ihre Schulden vor der Ehe oder auch während der Ehe zum Problem werden könnten, ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen. Denn Schulden und Geldsorgen können eine Beziehung auf unangenehme Weise belasten. Besonders die Auflagen während der Wohl­verhaltens­phase einer Privatinsolvenz können den gemeinsamen Lebensstil in der Ehe (z.B. Urlaube) beeinflussen.

    Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch darüber, wie Sie Ihre Schulden am besten loswerden können, und wie Sie eine Privatinsolvenz sogar vermeiden können. Füllen Sie dafür ganz einfach unser Kontakt­formular aus, und unsere Berater werden sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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