Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen & Tipps » Hochzeit, Haus und Scheidung- was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich mich scheiden lasse?





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Hochzeit, Haus und Scheidung- was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich mich scheiden lasse?

    Man verliebt sich, ist glücklich und auf der Suche nach einer Eigentumswohnung oder einem Haus für schöne Zeiten in trauter Zweisamkeit. Wenn die Traumimmobilie erst gefunden ist, wird ein Kredit aufgenommen und das Haus oder die Wohnung wird nach den eigenen Wünschen eingerichtet.

    In vielen Ehen fängt es jedoch leider irgendwann an zu kriseln und eine Trennung, womöglich sogar eine Scheidung, ist nicht mehr zu verhindern. Wurde eine Zugewinngemeinschaft eingegangen (wie normalerweise in Deutschland üblich) und kein anders lautender Ehevertrag aufgesetzt, wird das gesamte Vermögen, das nach der Hochzeit angehäuft wurde, zu gleichen Teilen aufgeteilt.

    Nicht selten entstehen dadurch Rosenkriege, in denen bis um den letzten Teller gefeilscht wird.

    Wie im Falle einer Scheidung die Immobilie handhaben?

    Paar Hände Trennung

    Die Aufteilung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung lässt sich jedoch nicht annähernd so gut durchführen wie die Aufteilung eines Geschirrsets. Ist bei der Scheidung die Immobilie ein Streitpunkt und ein sachliches Gespräch zwischen den ehemaligen Eheleuten nicht mehr möglich, empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Betracht zu ziehen.

    So kann durch eine neutrale Person für Ihren konkreten Fall die beste Vorgehensweise ermittelt werden, in der Scheidung die Immobilie so gerecht wie möglich aufzuteilen.


    Tilgung des Kredits, bis eine endgültige Lösung gefunden wird

    Steht nur eine der beiden Parteien im Grundbuch und zahlt den Kredit ab, ist die Lage recht einfach. Dieser Person steht bei Scheidung die Immobilie zu. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass der Kredit noch bedient werden kann, wenn Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt gezahlt werden müssen. Mit dieser Mehrfachbelastung bleibt dem Betreffenden oftmals nicht mehr genug Geld übrig, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Stehen beide Parteien im Grundbuch und tilgen gemeinsam den Kredit wird die Lage schon deutlich komplizierter. Es entstehen Diskussionen darüber, wer bei Scheidung die Immobilie weiterhin bewohnen darf und wer ausziehen muss. Derjenige, der auszieht, wird sich aus naheliegenden Gründen wahrscheinlich weigern, die Kreditabzahlung weiterhin zu bedienen, so dass der andere in den meisten Fällen wohl ebenso wie im ersten Fall zahlungsunfähig wird.

    Es kann allerdings auch Vorteile mit sich bringen, bei Scheidung die Immobilie erst einmal zu halten. Zum Beispiel, wenn bald eine steuerrechtlich relevante Spekulationsfrist abläuft oder der Wert des Objektes steigt (zum Beispiel, wenn die Infrastruktur verbessert wird, oder ein Einkaufszentrum gebaut werden soll, etc.) und dadurch ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann.

    Sinnvoll ist in jedem Fall bei einer Scheidung die Immobilie weiter abzubezahlen, d.h. den Kredit weiter zu bedienen, egal wie verhärtet die Fronten auch sein mögen. Auch die Kulanz zuvorkommender Banken hat nach spätestens sechs Monaten ohne Zahlungseingang ein Ende. Die Folge: Zwangsversteigerung des betreffendes Hauses oder der betreffenden Eigentumswohnung. Hierbei wird oft nur die Hälfte des Verkaufspreises erzielt, der auf dem freien Markt hätte erzielt werden können, was Einbußen für beide Parteien bedeutet. In diesem Sinne sollte also an einem Strang gezogen werden, um trotz Scheidung die Immobilie so gewinnbringend wie möglich zu verkaufen.

    Bei Scheidung die Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

    Schlüssel übergeben vermieten Scheidung Immobilie

    Die wohl einfachste Option ist der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung auf dem freien Markt. Der erzielte Erlös wird zu gleichen Teilen auf die Ex-Partner aufgeteilt und die Restschuld zu gleichen Teilen daraus getilgt. Danach bleibt für beide noch Geld übrig. Problematisch ist dies jedoch, wenn die Zeit drängt. Denn dann wird häufig bei viel zu niedrigen Angeboten verkauft. Der Immobilienverkauf ist demnach nicht immer sinnvoll.

    Eine Vermietung macht nur dann Sinn, wenn sich die ehemaligen Ehepartner gut verstehen oder sich zumindest noch vernünftig miteinander unterhalten können. Bei Vermietung gehen Für beide Seiten Rechte und Pflichten hervor. Jeder erhält 50% der Mieteinnahmen und trägt 50% der anfallenden Kosten, wie zum Beispiel notwendige Reparaturen. Von den Mieteinnahmen kann dann der Finanzierungskredit bei der Bank getilgt werden. Ein Problem kann dann auftreten, wenn es die ersten Unstimmigkeiten darüber gibt, ob Reparaturen nun notwendig sind oder nicht. Dieses spaltet in vielen Fällen die Parteien weiter voneinander ab.

    Wenn man sich einvernehmlich getrennt hat, besteht die Möglichkeit, das Haus in zwei Eigentumswohnungen zu gliedern. Man lebt zwar Tür an Tür, hat aber den Vorteil, mietfrei zu wohnen und tilgt weiterhin gemeinsam den Kredit.

    Fazit

    Trotz der vielen unterschiedlichen Fälle und der diversen Möglichkeiten, besteht in den meisten Fällen ein gemeinsames großes Risiko: Die Zahlungsunfähigkeit. Um sich nicht zu verschulden und später dieser Falle nicht mehr entrinnen zu können, sollten Sie sich bei Unklarheiten frühzeitig darum kümmern, dass Sie die Alarmsignale von Schulden kennen. Sie sollten ebenfalls darüber informieren, was Sie tun können, um im Falle einer Verschuldung die mit starken Einschränkungen verbundene Privatinsolvenz zu vermeiden.



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